Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.
Eine Meldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und auf Wunsch auch persönlich abgegeben werden an die Beauftragte für das Hinweisgebersystem (Frau Job „hinweisgeber@heinrich-heinrich.de“).
Das Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich wie gewohnt auch direkt als Ansprechpartner zur Seite. Einen Vordruck für Anregungen erhalten Sie ebenso wie Gesprächstermine mit den zuständigen Mitarbeitern. Möchten Sie stattdessen diese interne Meldestelle nutzen, können Sie dies vertrauensvoll tun. Dabei steht unsere Qualität im Vordergrund, um etwaige Missstände sofort aufzudecken und ggf. Maßnahmen einzuleiten.