Mindestalter: 16 Jahre die grundsätzliche gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest darf nicht älter als drei Monate sein)Realschulabschluss bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit einer Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung
Erwünschte zusätzliche Qualifikationen
freiwilliges soziales Jahr in der Alten- oder Krankenpflege oder Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes in Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich
Die Grundlage der Ausbildungsvergütung ist der öffentliche Tarif TVöD-P.